Welche Fristen gibt es nach dem Verkauf in Schwerte?
Nach einem abgeschlossenen Immobilienverkauf in Schwerte beginnen verschiedene zeitliche Verpflichtungen, die sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Natur sind. Korte Immobilien Fröndenberg klärt Verkäufer über diese wichtigen Termine auf und begleitet sie auch nach dem Vertragsabschluss professionell.
Gesetzliche Gewährleistung und Verjährungsfristen
Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt bei Immobilienverkäufen grundsätzlich fünf Jahre ab Eigentumsübergang. Diese kann jedoch durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag reduziert oder ausgeschlossen werden. Besonders wichtig ist die Anzeigepflicht für versteckte Mängel, die der Verkäufer binnen zwei Jahren nach Entdeckung geltend machen kann. Als erfahrener Immobilienmakler Schwerte unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und beraten zu möglichen Haftungsausschlüssen.
Wichtige Punkte für Schwerte
- Gewährleistung: Fünf Jahre ab Übergabe, sofern nicht vertraglich ausgeschlossen oder reduziert
- Steuerfrist: Zehn Jahre Spekulationsfrist bei privaten Verkäufen vor 2021, drei Jahre danach
- Dokumentation: Alle verkaufsrelevanten Unterlagen mindestens sechs Jahre aufbewahren
- Nachbesserung: Zweiwöchige Frist für die Behebung von Baumängeln nach Beanstandung
Die steuerliche Spekulationsfrist beträgt bei selbstgenutzten Immobilien drei Jahre, bei vermieteten Objekten zehn Jahre. In Schwerte sollten Verkäufer besonders bei älteren Immobilien auf mögliche Altlasten achten, da hier verlängerte Gewährleistungsansprüche entstehen können. Wichtig ist auch die ordnungsgemäße Übergabe aller Schlüssel und technischen Dokumentationen.
Ich biete Immobilienverkäufern ein Rundum-Sorglos-Paket, basierend auf einer überaus persönlichen Schiene. Für mich ist es äußerst wichtig, meinen Kunden bei Fragen oder Wünschen jederzeit zur Verfügung zu stehen. Zu meinem Tätigkeitsfeld zählen der Verkauf von Wohnimmobilien und Grundstücken in Fröndenberg, Menden, Unna, Wickede/Ruhr, Holzwickede, Schwerte und Umgebung. Sollten Sie also gerade den Entschluss gefasst haben Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu verkaufen, möchte ich gerne „Ihr Makler“ sein.

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